Mobiles Arbeiten vs. Homeoffice: Das sind die Unterschiede (2024)

Flexible Arbeitszeitmodelle erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Sie bieten sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern zahlreiche Vorteile. Neben der klassischen Arbeit im Homeoffice kommen auch immer mehr Arbeitnehmer in den Genuss des mobilen Arbeitens. Was es damit auf sich hat, wie sich mobiles Arbeiten vom Homeoffice unterscheidet und was es dabei zu beachten gilt, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Das Wichtigste in Kürze

Beim mobilen Arbeiten können Beschäftigte ihren Arbeitsort frei wählen und prinzipiell von überall aus arbeiten. Anders als beim Homeoffice sind sie hierbei nicht an einen fest vereinbarten Arbeitsort gebunden.

Die Unterschiede zwischen Homeoffice und mobiler Arbeit

Homeoffice und mobiles Arbeiten sind zwei Arbeitskonzepte, die häufig miteinander verwechselt werden. Beide Begriffe sind zwar gesetzlich nicht genauer definiert, lassen sich jedoch dennoch leicht voneinander abgrenzen.

1. Homeoffice

Unter Homeoffice versteht man das gelegentliche oder dauerhafte Arbeiten eines Beschäftigten in dessen eigenen vier Wänden.

Die Arbeit kann beispielsweise aus einem häuslichen Arbeitszimmer heraus erfolgen. Doch auch die Arbeit am Küchentisch oder vom Sofa aus ist als Arbeit im Homeoffice zu definieren.

Arbeitnehmer im Homeoffice vereinbaren meist schriftlich mit ihrem Arbeitgeber, dass sie ihre Arbeitsleistung von zu Hause aus erbringen. Der Arbeitsort kann demnach nicht frei gewählt werden.

Arbeitgeber und -nehmer einigen sich auf einen festen Arbeitsplatz – in den meisten Fällen ist dies die Wohnung des Beschäftigten.

2. Mobiles Arbeiten

Unter mobilem Arbeiten versteht man hingegen die ortsunabhängige berufliche Tätigkeit eines Beschäftigten.

Der Arbeitnehmer ist frei in der Wahl seines Arbeitsortes und nicht etwa daran gebunden, seine Arbeitsleistung an einem fest definierten Ort, wie beispielsweise dem heimischen Arbeitszimmer, zu erbringen.

So können Arbeitnehmer im Rahmen der mobilen Arbeit zwar auch von zu Hause aus arbeiten, sind jedoch nicht an diesen Arbeitsort gebunden. Stattdessen können sie auch von unterwegs oder aus einem Café heraus arbeiten.

Auch die Arbeit im Ausland für einen deutschen Arbeitgeber ist grundsätzlich möglich, bedarf jedoch im Regelfall einer gesonderten Vereinbarung.

Lesen Sie auch: Homeoffice während der Ausbildung: Das ist erlaubt

Kein Recht auf mobiles Arbeiten und Homeoffice

Derzeit haben Arbeitnehmer in Deutschland keinen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice oder mobiles Arbeiten. Sowohl die Arbeit im Homeoffice als auch mobiles Arbeiten erfordern stets die Zustimmung des Arbeitgebers.

Es steht Arbeitnehmern selbstverständlich frei, einen Antrag auf Homeoffice oder mobiles Arbeiten zu stellen. Jedoch können Arbeitgeber derartige Anträge ohne die Angabe von Gründen ablehnen.

Ein Anspruch auf mobiles Arbeiten kann sich jedoch dann ergeben, wenn es anderen Beschäftigten mit vergleichbaren Tätigkeitsprofilen bereits erlaubt ist, ihrer beruflichen Tätigkeit in Form von mobiler Arbeit nachzugehen.

In diesem Fall können sich Beschäftigte auf den Gleichbehandlungsgrundsatz berufen. Jedoch muss dennoch stets im Einzelfall geprüft und entschieden werden, ob sich hieraus tatsächlich ein rechtlicher Anspruch auf mobiles Arbeiten ergibt.

Vor- und Nachteile mobiler Arbeit

VorteileNachteile
Mehr FlexibilitätVermischung von Berufs- und Privatleben
Zeit- und Kostenersparnis bei ArbeitswegenWeniger Kontakt zu Kolleginnen und Kollegen
Mehr SelbstbestimmungErfordert hohes Maß an Selbstdisziplin
Potenziell ruhigere ArbeitsumgebungErhöhter Leistungsdruck
Bessere Vereinbarkeit von Beruf und FamilieGeringere Sichtbarkeit im Unternehmen
Lesen Sie auch: Zeiterfassung im Homeoffice: Für Arbeitnehmer verpflichtend?

Homeoffice-Pauschale trotz mobiler Arbeit

Wie bereits erwähnt, kann der Arbeitsort bei mobiler Arbeit frei gewählt werden. Daher können Beschäftigte, bei denen dieses Arbeitskonzept gilt, durchaus auch im Homeoffice arbeiten.

Ist dies der Fall, kann selbstverständlich auch von der Homeoffice-Pauschale Gebrauch gemacht werden. Für jeden Tag, den der Beschäftigte im Homeoffice gearbeitet hat, kann die Tagespauschale geltend gemacht werden.

Wer trotz mobiler Arbeit überwiegend von zu Hause aus arbeitet und dort über ein häusliches Arbeitszimmer verfügt, der kann auch dieses von der Steuer absetzen. Entscheidend ist, dass es sich um einen separaten, abschließbaren Raum handelt und das Arbeitszimmer der Tätigkeitsmittelpunkt des Arbeitnehmers ist.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können sämtliche Kosten, die in Zusammenhang mit dem Arbeitszimmer anfallen, von der Steuer abgesetzt werden.

Das Absetzen eines Arbeitszimmers ist im Regelfall deutlich lukrativer als die Homeoffice-Pauschale, da die Kosten, welche bei einem Arbeitszimmer abgesetzt werden können, nicht gedeckelt sind.

Jedoch müssen sich Arbeitnehmer zwischen einer der beiden Möglichkeiten entscheiden. Die Homeoffice-Pauschale und das Arbeitszimmer können nicht gleichzeitig von der Steuer abgesetzt werden.

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Arbeitszeitgesetz gilt auch beim mobilen Arbeiten

Sowohl im Homeoffice als auch bei der mobilen Arbeit gelten weiterhin und uneingeschränkt die Regelungen des Arbeitszeit- und des Arbeitsschutzgesetzes.

So sind auch bei diesen Arbeitskonzepten in jedem Fall die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten und Pausenregelungen einzuhalten.

Die Arbeitszeiterfassung im Homeoffice ist seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts im September 2022 verpflichtend. So sind Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeits- und Pausenzeiten aller Beschäftigten zu erfassen.

Diese Pflicht erstreckt sich auch auf Arbeitnehmer, die mobil arbeiten. Die täglichen und wöchentlichen Arbeitszeiten müssen auch hier schriftlich erfasst werden.

In Ermangelung eines Gesetzes, ist bislang nicht genauer definiert, wie die Zeiterfassung zu erfolgen hat. Daher ist es aktuell ausreichend, die Arbeitszeiten in einer einfachen Excel-Tabelle oder sogar lediglich handschriftlich festzuhalten.

Mobiles Arbeiten und der Versicherungsschutz

Auch bei mobiler Arbeit sind Arbeitnehmer in vollem Umfang im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Der Versicherungsschutz ist mit dem derer gleichgestellt, die ihre Arbeitsleistung in den Räumlichkeiten des Unternehmens erbringen.

So sind alle Tätigkeiten versichert, die der Arbeitnehmer im Interesse seines Arbeitgebers ausübt. Wer also bei mobiler Arbeit auf dem Weg in ein Café, von dem aus er arbeiten möchte, verunfallt, ist von der gesetzlichen Unfallversicherung geschützt.

Lesen Sie auch: Heimliches Homeoffice im Ausland: Rechtliche Konsequenzen

Feiertage bei mobiler Arbeit

Feiertage gelten im Homeoffice genau so, wie bei mobiler Arbeit.

Schließlich findet das Arbeitszeitgesetz vollumfänglich Anwendung und dieses schreibt vor, dass Beschäftigte an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen nicht beschäftigt werden dürfen.

Es stellt sich gerade bei mobiler Arbeit jedoch die Frage, die gesetzlichen Feiertage welches Bundeslandes Anwendung finden. Schließlich können Unternehmenssitz, Wohnort des Beschäftigten und der tatsächliche Arbeitsort in verschiedenen Bundesländern liegen.

Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass die gesetzlichen Feiertage des Bundeslandes gelten, in welchem sich der tatsächliche Arbeitsort des Beschäftigten befindet.

Hält sich der Arbeitnehmer beispielsweise am Frauentag in Berlin auf, welcher dort ein gesetzlicher Feiertag ist, gilt für den Beschäftigten ein feiertägliches Beschäftigungsverbot. Auch dann, wenn sich Wohnort und Unternehmenssitz in einem anderen Bundesland befinden.

Es ist jedoch auch bei mobiler Arbeit möglich und nicht unüblich, den regulären Beschäftigungsort des Arbeitnehmers im Rahmen des Arbeitsvertrags gesondert festzulegen.

Gibt es eine solche Vereinbarung, gelten die Feiertage des Bundeslandes, in welchem sich der vertraglich vereinbarte reguläre Beschäftigungsort befindet.

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